Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt für den Ausbau der B 88 zwischen Naumburg und der Einmündung der K 2637 bei Heiligenkreuz. Die Planung sieht neben der Erneuerung und Verbreiterung der Fahrbahn eine Neugestaltung des bisherigen Knotenpunktes B 88/K 2637/K 2634 vor, für die verpachtete, landwirtschaftlich genutzte Flächen des Klägers in Anspruch genommen werden sollen. Der Kläger hält diese Belastung für unzulässig, weil sie nach der Realisierung der ebenfalls geplanten Ortsumgehung Bad Kösen/Naumburg (B 87) überflüssig werde. Der Beklagte meint, die Maßnahme sei in jedem Fall erforderlich, weil der Knotenpunkt den Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht mehr entspreche und der Bau der Ortsumgehung erst in einigen Jahren zu erwarten sei.