Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 26. Juni 2012 für den Neubau der Bundesautobahn A 72 von Chemnitz nach Leipzig im Abschnitt zwischen Borna und Rötha. Er ist Inhaber eines Bauunternehmens mit Natursteinhandel. Für den Bau der Autobahn soll sein Grundeigentum teilweise in Anspruch genommen werden. Der Kläger befürchtet, dass sein Betrieb infolgedessen nicht mehr mit Lkw angefahren und daher in seiner Existenz bedroht sein könnte.


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Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 26. Juni 2012 für den Neubau der Bundesautobahn A 72 von Chemnitz nach Leipzig im Abschnitt zwischen Borna und Rötha. Er ist Inhaber eines Bauunternehmens mit Natursteinhandel. Für den Bau der Autobahn soll sein Grundeigentum teilweise in Anspruch genommen werden. Der Kläger befürchtet, dass sein Betrieb infolgedessen nicht mehr mit Lkw angefahren und daher in seiner Existenz bedroht sein könnte.