Verfahrensinformation
Der verstorbene Vater des Klägers beteiligte sich nach Ende des zweiten Weltkriegs als stiller Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgeschäft eines Einzelkaufmanns in Gera. Im Dezember 1951 verhängte das Landgericht Gera in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren gegen den Einzelkaufmann u.a. als Nebenstrafe die Einziehung seines Handelsgeschäfts. Im September 2000 hob das Landgericht Gera dieses Strafurteil als rechtsstaatswidrig auf und rehabilitierte damit den Inhaber des Handelsgeschäfts. Der Kläger macht vermögensrechtliche Ansprüche hinsichtlich der von seinem verstorbenen Vater geleisteten Vermögenseinlage geltend. Seinen dementsprechenden Antrag lehnte das Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ab. Die daraufhin von ihm erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab, da seinem Vater keine Rechte an dem Handelsgeschäft zugestanden hätten, die durch die Rehabilitierungsentscheidung wiederaufleben könnten. Hiergegen richtet sich die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision des Klägers.