Verfahrensinformation

Im Januar 1947 verhängte ein sowjetisches Militärtribunal durch Strafurteil gegen den Vater des Beigeladenen u.a. eine Vermögenskonfiskation. Daraufhin wurde der Mutter des Beigeladenen Grundbesitz entzogen, der in deren alleinigem Eigentum stand. Im Dezember 1994 rehabilitierte die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft den Vater des Beigeladenen. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übertrug sodann das Eigentum an dem entzogenen Grundbesitz der Mutter auf den Beigeladenen zurück, da sich die Rehabilitierungsentscheidung auch auf diesen Vermögensverlust erstrecke. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Behördenentscheidung. Die Klägerinnen stellen nunmehr mit ihrer Revision dieses Gerichtsurteil zur Überprüfung des Bundesverwaltungsgerichts.


Verfahrensinformation

Im Januar 1947 verhängte ein sowjetisches Militärtribunal durch Strafurteil gegen den Vater des Beigeladenen u.a. eine Vermögenskonfiskation. Daraufhin wurde der Mutter des Beigeladenen Grundbesitz entzogen, der in deren alleinigem Eigentum stand. Im Dezember 1994 rehabilitierte die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft den Vater des Beigeladenen. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übertrug sodann das Eigentum an dem entzogenen Grundbesitz der Mutter auf den Beigeladenen zurück, da sich die Rehabilitierungsentscheidung auch auf diesen Vermögensverlust erstrecke. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Behördenentscheidung. Die Klägerinnen stellen nunmehr mit ihrer Revision dieses Gerichtsurteil zur Überprüfung des Bundesverwaltungsgerichts.