Verfahrensinformation

Die Beklagte wendet sich gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil, mit dem sie verpflichtet wird, dem Kläger nach dem Vermögensgesetz einen Anteil an einem Grundstück zurückzuübertragen. Der Grundstücksanteil war zu DDR-Zeiten in Volkseigentum übernommen worden, nachdem sämtliche Erben, u.a. auch der Kläger als nachrangiger Erbe, die Erbschaft ausgeschlagen hatten. Während die vorrangigen Erben erfolglos geltend machten, Motiv für die Erbausschlagung sei die Überschuldung des Mietwohngrundstücks gewesen, berief sich der Kläger darauf, ihm sei von den Behörden klar gemacht worden, sein Ausreiseantrag könne nur Erfolg haben, wenn er keinerlei Grundbesitz in der DDR zurücklasse. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, ob die bestandskräftig abgelehnten Restitutionsanträge vorrangiger Erben dem vermögensrechtlichen Anspruch des erbrechtlich nachrangigen Klägers entgegen stehen.


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Die Beklagte wendet sich gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil, mit dem sie verpflichtet wird, dem Kläger nach dem Vermögensgesetz einen Anteil an einem Grundstück zurückzuübertragen. Der Grundstücksanteil war zu DDR-Zeiten in Volkseigentum übernommen worden, nachdem sämtliche Erben, u.a. auch der Kläger als nachrangiger Erbe, die Erbschaft ausgeschlagen hatten. Während die vorrangigen Erben erfolglos geltend machten, Motiv für die Erbausschlagung sei die Überschuldung des Mietwohngrundstücks gewesen, berief sich der Kläger darauf, ihm sei von den Behörden klar gemacht worden, sein Ausreiseantrag könne nur Erfolg haben, wenn er keinerlei Grundbesitz in der DDR zurücklasse. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, ob die bestandskräftig abgelehnten Restitutionsanträge vorrangiger Erben dem vermögensrechtlichen Anspruch des erbrechtlich nachrangigen Klägers entgegen stehen.