Verfahrensinformation
Der Kläger verlangt vom Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark die Rückgabe eines in Kleinmachnow gelegenen Grundstücks nach dem Vermögensgesetz. Das Grundstück wurde im Jahre 1950 auf Grund einer Treuhandvereinbarung von einem in der ehemaligen DDR lebenden Treunehmer im Auftrage eines in West-Berlin wohnhaften Treugebers mit dessen Geld erworben. Nachdem der Treunehmer die DDR verlassen hatte, kam es im November 1980 zu einer Inanspruchnahme des Grundstücks nach dem Aufbaugesetz. Im Dezember 1980 erwarben die Beigeladenen zu 1 und 2 ein dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Das Vermögensamt lehnte den Rückgabeantrag des Klägers ab. Widerspruch und Klage blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht vertrat die Ansicht, dem Treugeber habe kein restitutionsfähiger Vermögenswert an dem Grundstück zugestanden. Hiergegen richtet sich die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision des Klägers.