Verfahrensinformation

Die Conference on Jewish Material Claims against Germany beansprucht die Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes. Die frühere jüdische Eigentümerin hatte im Jahr 1941 das Eigentum an dem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verloren. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Verlust des Grundstücks keine Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes dargestellt habe. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, unter welchen Voraussetzungen die Zwangsversteigerung des Grundstücks eines jüdischen Eigentümers verfolgungsbedingt war und inwieweit in diesem Zusammenhang eine Beweiserleichterung, insbesondere durch einen Anscheinsbeweis, in Betracht kommt.


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Die Conference on Jewish Material Claims against Germany beansprucht die Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes. Die frühere jüdische Eigentümerin hatte im Jahr 1941 das Eigentum an dem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verloren. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Verlust des Grundstücks keine Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes dargestellt habe. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, unter welchen Voraussetzungen die Zwangsversteigerung des Grundstücks eines jüdischen Eigentümers verfolgungsbedingt war und inwieweit in diesem Zusammenhang eine Beweiserleichterung, insbesondere durch einen Anscheinsbeweis, in Betracht kommt.