Verfahrensinformation
Die Kläger begehren die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks an der Wallstraße in Dresden. Das rund 150 qm große Grundstück wurde nach seiner entschädigungslosen Enteignung in der DDR mit zahlreichen anderen Grundstücken zu einem neuen rund 6000 qm großen Grundstück verschmolzen. Dieses Grundstück wurde 1967 mit einem sechsgeschossigen gewerblich genutzten Gebäude bebaut, das heute im Eigentum der Firma Linde steht. Zur Rückübertragung des enteigneten Grundstücks müsste das in der DDR neu geschaffene Grundstück wieder geteilt werden; die Kläger erhielten eine Teilfläche, auf dem ein Teil des Gebäudes stünde. Im Revisionsverfahren ist zu entscheiden, ob wegen der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Gebäudeeigentümers die Rückübertragung rechtlich unmöglich und deshalb ausgeschlossen ist, wie das Verwaltungsgericht in erster Instanz angenommen hat.