Verfahrensinformation

Die Beteiligten streiten über die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, insbesondere über die Frage, ob der Anspruch rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlussfrist (31.12.1992) von den dazu Berechtigten angemeldet worden ist. Das Grundstück gehörte ursprünglich einer später erloschenen Aktiengesellschaft, die aufgrund des Rückgabeantrags als in Liquidation befindlich fortbesteht. Die Rückgabe des Grundstücks war von den Erben der früheren Mehrheitsaktionäre vor Ablauf der Ausschlussfrist beantragt worden, als Liquidatoren für die Aktiengesellschaft noch nicht bestimmt waren. Im Revisionsverfahren ist zu klären, ob die Mehrheitsgesellschafter einer als in Auflösung befindlich fortbestehenden Aktiengesellschaft jedenfalls dann zugunsten dieser Gesellschaft fristwahrend Singularrestitutionsansprüche anmelden können, wenn für die Aktiengesellschaft Liquidatoren noch nicht bestellt worden sind.


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Die Beteiligten streiten über die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, insbesondere über die Frage, ob der Anspruch rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlussfrist (31.12.1992) von den dazu Berechtigten angemeldet worden ist. Das Grundstück gehörte ursprünglich einer später erloschenen Aktiengesellschaft, die aufgrund des Rückgabeantrags als in Liquidation befindlich fortbesteht. Die Rückgabe des Grundstücks war von den Erben der früheren Mehrheitsaktionäre vor Ablauf der Ausschlussfrist beantragt worden, als Liquidatoren für die Aktiengesellschaft noch nicht bestimmt waren. Im Revisionsverfahren ist zu klären, ob die Mehrheitsgesellschafter einer als in Auflösung befindlich fortbestehenden Aktiengesellschaft jedenfalls dann zugunsten dieser Gesellschaft fristwahrend Singularrestitutionsansprüche anmelden können, wenn für die Aktiengesellschaft Liquidatoren noch nicht bestellt worden sind.