Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für die im Spessart gelegene „Umfahrungsspange Schwarzkopftunnel“ der Bahnstrecke Würzburg - Aschaffenburg.


Vorgesehen ist, einen neuen leistungsfähigen Eisenbahntunnel in der Nähe eines alten Tunnels zu bauen und anschließend den alten zu verfüllen. Der neue Tunnel befindet sich zurzeit im Bau. Der Kläger wohnt in der Nähe der Einfahrten des alten und des neuen Tunnels.


Im gerichtlichen Verfahren, für das das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist, wird zu klären sein, ob hier - im Sinne des Immissionsschutzrechts - ein Neubau einer Bahnstrecke vorliegt. Falls dies zu verneinen sein sollte, wird weiter zu prüfen sein, ob der Kläger Lärmschutz beanspruchen kann, weil die Änderung der Bahnstrecke wegen Zunahme des nächtlichen Lärms wesentlich ist.