Verfahrensinformation

Die Kläger sind Eigentümer und Pächter einer großen Ferienanlage auf Usedom, die von einer Bundesstraße durch eine parallel zu der Straße verlaufenden Bahnlinie getrennt wird. Die Zufahrt zu der Anlage erfolgt über die Bundesstraße und einen Bahnübergang. Da es an dem Bahnübergang zu schweren Unfällen kam, will die Bahn den Übergang für Kraftfahrzeuge schließen und einen Ersatzweg von einem östlich gelegenen Dorf zu der Ferienanlage bauen. Dadurch entstehen für Kraftfahrzeuge, die die Ferienanlage von Westen anfahren, Umwege von ca. 5 km. Das Eisenbahnbundesamt stellte den Plan für das Vorhaben fest. Dagegen richtet sich die Klage. Die Kläger meinen insbesondere, ein Umbau des Bahnübergangs sei vorzuziehen.


Für die Entscheidung über die Klage ist das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig.