Verfahrensinformation

Hauptpersonalrat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - RA Heinle & Partner, Bonn -, Beteiligte: Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - RA Göhmann & Partner, Braunschweig - Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestimmt der Personalrat in Personalangelegenheiten von Beschäftigten, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, nur mit, wenn sie es beantragen. Im Rechtsbeschwerdeverfahren zu klären ist, ob das Antragserfordernis auch dann gilt, wenn der Beschäftigte im Wege der Beförderung erstmals diese Befugnis erhalten soll. Zu klären ist ferner, ob dem Personalrat die Bewerbungsunterlagen für alle Bewerber vorzulegen sind, wenn die Mitbewerber den Mitbestimmungsantrag gestellt haben, der vom Dienststellenleiter vorgeschlagene Bewerber jedoch nicht.


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Hauptpersonalrat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - RA Heinle & Partner, Bonn -, Beteiligte: Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - RA Göhmann & Partner, Braunschweig - Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestimmt der Personalrat in Personalangelegenheiten von Beschäftigten, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, nur mit, wenn sie es beantragen. Im Rechtsbeschwerdeverfahren zu klären ist, ob das Antragserfordernis auch dann gilt, wenn der Beschäftigte im Wege der Beförderung erstmals diese Befugnis erhalten soll. Zu klären ist ferner, ob dem Personalrat die Bewerbungsunterlagen für alle Bewerber vorzulegen sind, wenn die Mitbewerber den Mitbestimmungsantrag gestellt haben, der vom Dienststellenleiter vorgeschlagene Bewerber jedoch nicht.