Verfahrensinformation

Deutscher Bundeswehrverband e.V., Ressort Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte - RA Dr. Gronimus, Bonn -, Beteiligte: 1. Der Bezirkspersonalrat beim Heeresunterstützungskommando - RA Lingemann & Partner, Düsseldorf -, 2. Der Kommandeur des Heeresunterstützungskommandos - RA Steins, Mönchengladbach -


Im Rechtsbeschwerdeverfahren zu klären sind die Begriffe „Einheit“ und „Verband“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Dies ist von Bedeutung dafür, ob militärische Dienststellen einen Personalrat erhalten, der auch die Soldaten repräsentiert, oder ob die Beteiligung der Soldaten durch eine Vertrauensperson erfolgt.


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Deutscher Bundeswehrverband e.V., Ressort Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte - RA Dr. Gronimus, Bonn -, Beteiligte: 1. Der Bezirkspersonalrat beim Heeresunterstützungskommando - RA Lingemann & Partner, Düsseldorf -, 2. Der Kommandeur des Heeresunterstützungskommandos - RA Steins, Mönchengladbach -


Im Rechtsbeschwerdeverfahren zu klären sind die Begriffe „Einheit“ und „Verband“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Dies ist von Bedeutung dafür, ob militärische Dienststellen einen Personalrat erhalten, der auch die Soldaten repräsentiert, oder ob die Beteiligung der Soldaten durch eine Vertrauensperson erfolgt.