Verfahrensinformation

Die Revision richtet sich gegen ein in einem Normenkontrollverfahren ergangenes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist eine von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, der Antragsgegnerin, erlassene Satzungsbestimmung, nach der das Fernsehnachrichtenprogramm "EuroNews" zugunsten des Fernsehprogramms N 24 aus dem in der Kanalbelegungssatzung festgelegten Kreis derjenigen analogen Fernsehprogramme herausgenommen wird, die in bayerische Kabelnetze vorrangig einzuspeisen sind. Die Antragstellerin ("EuroNews") begehrt die Feststellung der Nichtigkeit jener Bestimmung. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, das Programm "EuroNews" werde in digitaler Technik ausgestrahlt, so dass seine Weiterverbreitung in analogen Kabelnetzen die Umwandlung der digitalen Programmsignale in analoge Signale voraussetze. Die einschlägigen Bestimmungen über die Einspeisung von Programmen in analoge Kabelnetze setzten aber voraus, dass bereits die Erstausstrahlung des Programms in analoger Technik erfolge. Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Klärung der Frage zugelassen, ob die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rundfunkfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz im Einklang steht.