Verfahrensinformation
Der Antragsteller ist an der Antragsgegnerin immatrikuliert. Er wendet sich gegen eine Bestimmung in einer Studienordnung der Antragsgegnerin über die Belegung von Lehrveranstaltungen und das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung. Nach der Studienordnung sind für den Erfolg des Studiums im Rahmen studienbegleitender Leistungserfassungsprozesse, die u.a. in Lehrveranstaltungen erfolgen, eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zu erzielen. Die Belegung von Lehrveranstaltungen zur Erlangung der Leistungspunkte ist in der Weise eingeschränkt, dass die Studierenden jeweils eine bestimmte Anzahl von Belegpunkten erhalten und von diesem „Konto" für jede Veranstaltung Punkte im Umfang der jeweils zu erreichenden Leistungspunkte einzusetzen sind. In der von dem Antragsteller angegriffenen Bestimmung wird das System der Leistungs- und Belegpunkte u.a. mit der Folge verknüpft, dass die Studierenden nicht jeden Leistungserfassungsprozess im Falle des Misserfolgs wiederholen können. Darin sieht der Antragsteller einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit, der zur Unwirksamkeit der streitigen Bestimmung führe. Das Oberverwaltungsgericht ist ihm nicht gefolgt und hat seinen Normenkontrollantrag abgelehnt. Dagegen richtet sich die Revision des Antragstellers.