Verfahrensinformation
Die Klägerin, die Fraktion von "Bündnis 90/Die Grünen" im Niedersächsischen Landtag, meldete die Durchführung von Fraktionssitzungen mit anschließender Bürgerfragestunde unter freiem Himmel an. Die Veranstaltungen sollten an einem Ort durchgeführt werden, für den zu dem geplanten Zeitpunkt ihrer Durchführung wegen des Transports radioaktiver Abfälle nach Gorleben (so genannter Castor-Transport) ein Versammlungsverbot angeordnet war. Die Bezirksregierung Lüneburg teilte der Klägerin unter Hinweis auf das Versammlungsverbot mit, dass sie die Anmeldung nicht "positiv bestätigen" könne. Die Veranstaltungen fanden nicht statt. Mit ihrer in erster und zweiter Instanz erfolgslosen Klage begehrte die Klägerin in erster Linie die Feststellung, dass das Verbot und die Verhinderung der Durchführung der von ihr angemeldeten Veranstaltungen rechtswidrig waren. Im Revisionsverfahren wird u.a. zu klären sein, ob sich eine Parlamentsfraktion auf das Grundrecht der verfassungsrechtlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit zu berufen vermag.