Verfahrensinformation
Die klagende Vereinigung, die Inhaberin von Aktien der beigeladenen Gesellschaft ist, wendet sich dagegen, dass die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der Beigeladenen den Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien der Beigeladenen zum amtlichen Handel beschlossen hat. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen. In dem Revisionsverfahren wird u.a. zu klären sein, ob durch dieses sog. Delisting Rechte von Anlegern verletzt sein können und ggf. nach welchen rechtlichen Maßstäben über einen darauf gerichteten Antrag zu entscheiden ist.