Verfahrensinformation
Das Bundesministerium des Innern verbot mit Verfügung vom 10. Januar 2003 die Betätigung der "Hizb ut-Tahrir" in Deutschland. Hiergegen wenden sich die "Hizb ut-Tahrir" sowie 21 Personen. Bisher streiten die Beteiligten ausschließlich über Fragen der Zulässigkeit der Klage, u.a. über die ordnungsgemäße Vertretung der "Hizb ut-Tahrir". Die dem Betätigungsverbot zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge liegen dem Bundesverwaltungsgericht bisher nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluss die Verhandlung vorerst auf Fragen der Zulässigkeit beschränkt.