Verfahrensinformation

Das Berufungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob vom Vorliegen eines unabweisbaren Grundes i. S. des § 7 Abs. 3 BAföG auszugehen ist, wenn ein Auszubildender nach endgültigem Nichtbestehen einer Vor- oder Zwischenprüfung einen Fachrichtungswechsel vornimmt.