Verfahrensinformation

Die Beteiligten streiten um die Bemessungsgrundlage eines Entschädigungsanspruchs nach dem NS Verfolgtenentschädigungsgesetz für ein Berliner Privatbankhaus. Die Kläger sind Erbeserben der früheren Gesellschafter, die jüdischen Glaubens waren. Das Unternehmen fiel während der NS-Zeit der sogenannten Arisierung zum Opfer. Die Beklagte setzte für die Beteiligungen des Bankhauses eine Entschädigung auf der Grundlage eines Unternehmenseinheitswerts fest, von dem sie den Wert verschiedener Beteiligungen an Gesellschaften, die außerhalb des Gebiets der ehemaligen SBZ/DDR belegen waren, in Abzug brachte. Das Verwaltungsgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Auf die von dem Verwaltungsgericht zugelassene Revision der Beklagten wird sich das Bundesverwaltungsgericht u. a. damit zu befassen haben, ob die Berücksichtigung von außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes belegenen Vermögenswerten zur Unverwertbarkeit eines Einheitswerts führt.