Verfahrensinformation

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Sprungrevision des beklagten Landes Baden-Württemberg zu entscheiden, ob dem Anspruch des Klägers auf Einbürgerung als Ehegatte nach § 9 Abs. 1 StAG entgegengehalten werden kann, dass gegen ihn ein Sicherheitsgefährdungsverdacht im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG besteht.