Verfahrensinformation

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, in welchem Umfang das Einkommen eines selbst nicht hilfebedürftigen Mitglieds einer Einsatzgemeinschaft - hier des Ehemannes und Vaters der klagenden Ehefrau und Kinder - dieser zugerechnet wird. Ist wie hier zur Einkommenserzielung durch den Ehemann und Vater die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlich, so wird der damit verbundene Aufwand durch die Absetzung einer gesetzlich festgelegten Kilometerpauschale abgegolten. Im Revisionsverfahren soll geklärt werden, ob daneben auch die Beiträge zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeugsteuer vom Einkommen abzusetzen sind.