Verfahrensinformation
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Verfahren über die Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz zu entscheiden. Streitig ist, ob die Stellen Beschäftigter, deren Beschäftigungsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs bzw. Urlaubs zum Zwecke der Kinderbetreuung oder wegen Wehr- oder Zivildienstes ruht, bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe wegen Nichtbesetzung eines Pflichtplatzes für Schwerbehinderte zu berücksichtigen sind oder nicht. Im vorliegenden Revisionsverfahren verfolgt die Deutsche Telekom AG ihr Begehren weiter, den Bescheid über die Ausgleichsabgabe für 1995 in Höhe von insgesamt rund 900 000 Euro aufzuheben.