Verfahrensinformation

Das Berufungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen Abschläge von den in den Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 des Wohnungsbindungsgesetzes genannten Werten hinsichtlich der Zimmerzahl bzw. Quadratmetergröße der Wohnfläche bei noch nicht schulpflichtigen Kindern gemacht werden müssen.


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Das Berufungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen Abschläge von den in den Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 des Wohnungsbindungsgesetzes genannten Werten hinsichtlich der Zimmerzahl bzw. Quadratmetergröße der Wohnfläche bei noch nicht schulpflichtigen Kindern gemacht werden müssen.