Verfahrensinformation

In dem einen Bebauungsplan betreffenden Normenkontrollverfahren ist die Revision zur Klärung der Frage zugelassen worden, welchen bauplanungsrechtlichen Anforderungen die Festsetzungen in einem Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 BauGB) unterliegen, die von den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (hier über das Maß der baulichen Nutzung) abweichen. Außerdem geht es um die Frage, ob das Berufungsgericht den Vorhabenträger verfahrensfehlerhaft nicht beigeladen hat.


Verfahrensinformation

In dem einen Bebauungsplan betreffenden Normenkontrollverfahren ist die Revision zur Klärung der Frage zugelassen worden, welchen bauplanungsrechtlichen Anforderungen die Festsetzungen in einem Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 BauGB) unterliegen, die von den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (hier über das Maß der baulichen Nutzung) abweichen. Außerdem geht es um die Frage, ob das Berufungsgericht den Vorhabenträger verfahrensfehlerhaft nicht beigeladen hat.