Verfahrensinformation

Ein Grundstückseigentümer möchte die Einbeziehung seines unbebauten Grundstücks in einen Bebauungsplan erreichen. Sein Normenkontrollantrag gegen den Plan hatte beim Berufungsgericht Erfolg, weil die Nichteinbeziehung des Grundstücks abwägungsfehlerhaft gewesen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob der Wunsch nach Einbeziehung eines Grundstücks in einen Bebauungsplan die Antragsbefugnis des Eigentümers im Normenkontrollverfahren begründen kann.