Verfahrensinformation
Zwei saarländische Nachbargemeinden klagen gegen die Baugenehmigung für den Neubau eines "Fabrikverkaufszentrums für Markenartikel mit Gastronomiebetrieben" auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Sie befürchten aufgrund der Größe des Vorhabens (63 Einzelbetriebe mit einer Verkaufsfläche von max. 21 000 qm) unzumutbare Beeinträchtigungen ihrer Innenstädte. Die Gemeinden stützen ihre Klage insbesondere auf eine Verletzung von § 2 Abs. 2 BauGB (interkommunales Abstimmungsgebot) und von Zielaussagen des Raumordnungsrechts. Die Klagen blieben in beiden Instanzen erfolglos. Das Berufungsgericht hat für eine Verletzung des § 2 Abs. 2 BauGB eine - hier nicht erreichte - Umverteilung des Umsatzes von 20 bzw. 25 % für erforderlich gehalten. Ob das Vorhaben mit dem Landesplanungsrecht in Einklang steht, hat es offen gelassen, weil Gemeinden aus anderen Bundesländern aus etwaigen Verstößen nichts für sich herleiten könnten.
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Zwei saarländische Nachbargemeinden klagen gegen die Baugenehmigung für den Neubau eines "Fabrikverkaufszentrums für Markenartikel mit Gastronomiebetrieben" auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Sie befürchten aufgrund der Größe des Vorhabens (63 Einzelbetriebe mit einer Verkaufsfläche von max. 21 000 qm) unzumutbare Beeinträchtigungen ihrer Innenstädte. Die Gemeinden stützen ihre Klage insbesondere auf eine Verletzung von § 2 Abs. 2 BauGB (interkommunales Abstimmungsgebot) und von Zielaussagen des Raumordnungsrechts. Die Klagen blieben in beiden Instanzen erfolglos. Das Berufungsgericht hat für eine Verletzung des § 2 Abs. 2 BauGB eine - hier nicht erreichte - Umverteilung des Umsatzes von 20 bzw. 25 % für erforderlich gehalten. Ob das Vorhaben mit dem Landesplanungsrecht in Einklang steht, hat es offen gelassen, weil Gemeinden aus anderen Bundesländern aus etwaigen Verstößen nichts für sich herleiten könnten.