Verfahrensinformation

Zu entscheiden ist über die Frage, unter welchen Voraussetzungen nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der VwGO eine unselbständige Anschlussberufung zulässig war, insbesondere, welche Bedeutung hierfür die zum 1. Januar 1997 eingeführte Zulassungsberufung hatte.


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Zu entscheiden ist über die Frage, unter welchen Voraussetzungen nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der VwGO eine unselbständige Anschlussberufung zulässig war, insbesondere, welche Bedeutung hierfür die zum 1. Januar 1997 eingeführte Zulassungsberufung hatte.