Verfahrensinformation

Die Beteiligten streiten um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage (Anlage zur Gewinnung von Energie aus Sonne), die um den Turm einer im Außenbereich stehenden, 120 m hohen Windenergieanlage herum errichtet werden soll. Die Klägerin möchte den Nutzen der Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle zur Deckung des Eigenenergiebedarfs der Windenergieanlage erforschen. Im Revisionsverfahren wird die vom Oberverwaltungsgericht bejahte Rechtsfrage zu klären sein, ob die Photovoltaikanlage, die für sich allein im Außenbereich nicht privilegiert zulässig ist, an der Privilegierung der Windenergieanlage teilnimmt und deshalb genehmigt werden muss.