Verfahrensinformation
Der Kläger, ein Grundstückseigentümer, wendet sich gegen die seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums. Die Grundstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Baugenehmigung aufgehoben, weil Einkaufszentren nach § 11 Abs. 3 BauNVO nur in Kerngebieten und für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. Die rechtswidrige Baugenehmigung verletze, so das Oberverwaltungsgericht, den Kläger in seinem Anspruch auf Gebietserhaltung, der es ihm erlaube, eine bauliche Nutzung abzuwehren, die in einem Gewerbegebiet unzulässig sei. Im Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob dem Kläger ein Gebietserhaltungsanspruch zusteht.