Verfahrensinformation

Die Stadt Mühlheim-Kärlich wendet sich gegen die kommunalaufsichtliche Anordnung, ein Großes Einzelhandelsunternehmen (Gewerbepark) entsprechend den Zielen der Raumordnung zu überplanen und dabei die Interessen der benachbarten Städte Koblenz, Andernach und Neuwied zu berücksichtigten, einen weiteren Kaufkraftabfluss in den Gewerbepark zu verhindern. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Im Revisionsverfahren ist u. a. zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine gemeindliche Planungspflicht besteht, städtebaulichen Fehlentwicklungen im Gemeindegebiet entgegenzuwirken.