Verfahrensinformation
Die Grüne Liga Sachsen wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. September 2001 für den 2. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 17. Nach ihrer Auffassung genügt das Bauvorhaben nicht den Anforderungen des europäischen Vogelschutz- und FFH-Rechts.