Verfahrensinformation

Mit ihren Klagen wenden sich die Stadt Quickborn und private Wohnanlieger gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Freileitung Hamburg/Nord - Dollern zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Freileitung Dollern - Wilster Nr. 307 vom 19. April 2013. Die planfestgestellte Leitung ist Teil eines Vorhabens nach § 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), so dass nach § 1 Abs. 3 EnLAG das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist. Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll die Freileitung auf einer Länge von 28 km überwiegend auf der Trasse einer bestehenden, im Verlauf der Baumaßnahme zurückzubauenden 220 kV-Freileitung errichtet werden. Nach Meinung der Kläger verläuft die Trasse zu nahe an einer Wohnbebauung und einem Schulzentrum. Sie fordern daher eine Verschwenkung der Trasse in diesem Bereich oder die Führung als Erdkabel. Einen Eilantrag der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. September 2013 (BVerwG 4 VR 1.13) abgelehnt.