Verfahrensinformation
Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den geplanten Bau der BAB A 44 zwischen Kassel und Eisenach im Abschnitt Hessisch Lichtenau. Die Autobahn- trasse durchschneidet den Bereich des „Lichtenauer Hochlandes“, das vom Land Hessen als FFH-Gebiet gemeldet worden ist. Nach Ansicht des Klägers widerspricht das Planvorhaben den Anforderungen des FFH-Rechts.
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Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den geplanten Bau der BAB A 44 zwischen Kassel und Eisenach im Abschnitt Hessisch Lichtenau. Die Autobahn- trasse durchschneidet den Bereich des „Lichtenauer Hochlandes“, das vom Land Hessen als FFH-Gebiet gemeldet worden ist. Nach Ansicht des Klägers widerspricht das Planvorhaben den Anforderungen des FFH-Rechts.