Verfahrensinformation
Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken aus den Jahren 2000 und 2002, die die Verlegung und den Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach im 3. Bauabschnitt (Michelau - Zettlitz) betreffen. Er macht u.a. geltend, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, weil es ein europäisches Vogelschutzgebiet und weitere natürliche Lebensräume von gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) durchquere. Außerdem greift er das Konzept der Ausgleichs- und Ersatzflächen an.
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Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken aus den Jahren 2000 und 2002, die die Verlegung und den Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach im 3. Bauabschnitt (Michelau - Zettlitz) betreffen. Er macht u.a. geltend, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, weil es ein europäisches Vogelschutzgebiet und weitere natürliche Lebensräume von gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) durchquere. Außerdem greift er das Konzept der Ausgleichs- und Ersatzflächen an.