Verfahrensinformation
Die Klägerin, eine südlich von Berlin gelegene Kirchengemeinde, verfolgt Lärmschutzansprüche im Zusammenhang mit dem Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Single-Airport Berlin-Brandenburg International BBI. Sie verlangt Lärmschutzmaßnahmen für ihre Kirche, weil sie eine Störung der Gottesdienste durch Fluglärm befürchtet, sowie die Übernahme der Kosten für eine Lautsprecheranlage auf ihrem Friedhof. Außerdem strebt sie eine Beschränkung der Flugbewegungen an Sonn- und Feiertagen an, da die Zulassung von Flugbetrieb an diesen Tagen im wesentlich gleichen Umfang wie an Werktagen ihrer Ansicht nach mit der gesetzlich verankerten Sonn- und Feiertagesruhe nicht vereinbar ist.
(Hinweis: Das Verfahren wird zeitgleich mit dem parallel gelagerten Verfahren der Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf (BVerwG 4 A 1001.10) verhandelt werden.)