Verfahrensinformation

Die Gemeinde Großpösna klagt in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für den Bau der Bundesautobahn A 38 - Südumgehung Leipzig - 3. Bauabschnitt zwischen der Bundesstraße 2 und der Staatsstraße 38. Sie wendet sich vor allem gegen den geplanten Standort der Anschlussstelle Leipzig-Südost, durch den eine für das Einkaufszentrum Pösna-Park ungünstige Umlenkung der Verkehrsströme hervorgerufen werde.


Beschluss vom 17.09.2004 -
BVerwG 4 A 10.04ECLI:DE:BVerwG:2004:170904B4A10.04.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 17.09.2004 - 4 A 10.04 - [ECLI:DE:BVerwG:2004:170904B4A10.04.0]

Beschluss

BVerwG 4 A 10.04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. September 2004
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
G a t z als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50 000 € festgesetzt.

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 13. September 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.