Verfahrensinformation

In diesem Verfahren wehrt sich der Grundstückseigentümer gegen die behördliche Feststellung, dass an einem sog. Verkaufsbungalow selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG entstanden sei. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte die LPG den Bungalow ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht gebaut. Die Vorinstanz hat angenommen, ohne ein solches Nutzungsrecht könne Gebäudeeigentum nicht entstanden sein. Der Fall wird dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung zu Art. 233 §§ 2a und b EGBGB insoweit fortzuentwickeln.


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In diesem Verfahren wehrt sich der Grundstückseigentümer gegen die behördliche Feststellung, dass an einem sog. Verkaufsbungalow selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG entstanden sei. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte die LPG den Bungalow ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht gebaut. Die Vorinstanz hat angenommen, ohne ein solches Nutzungsrecht könne Gebäudeeigentum nicht entstanden sein. Der Fall wird dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung zu Art. 233 §§ 2a und b EGBGB insoweit fortzuentwickeln.