Verfahrensinformation

In mehreren Verfahren streiten Krankenhäuser, die gesetzlichen Krankenversicherungen und die staatlichen Genehmigungsbehörden über die Höhe der den betreffenden Krankenhäusern für das Jahr 1996 zustehenden Erlöse. Das "Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausaus-gaben 1996" hat eine Kostendämpfung dadurch zu erreichen versucht, dass es den Gesamtbetrag der dem Krankenhaus zustehenden Erlöse begrenzt hat auf das für das Jahr 1995 zwischen den Pflegesatzparteien vereinbarte Budget verbunden mit einer linearen Anhebung entsprechend der Lohnsteigerung der Angestellten im öffentlichen Dienst. Im Streit ist, ob der Berechnung das Budget von 1995 auch dann unverändert zugrunde zu legen ist, wenn Krankenhaus und Krankenversicherungen bei seiner Vereinbarung von falschen Annahmen zur Lohnentwicklung ausgegangen sind, oder ob in einem solchen Fall eine sog. Basiskorrektur zu erfolgen hat. Da die Lohnabschlüsse 1995 weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren, würde dies empfindliche Einbußen für die Krankenhäuser bedeuten. Die Vorinstanzen haben die Korrektur abgelehnt.


Verfahrensinformation

In mehreren Verfahren streiten Krankenhäuser, die gesetzlichen Krankenversicherungen und die staatlichen Genehmigungsbehörden über die Höhe der den betreffenden Krankenhäusern für das Jahr 1996 zustehenden Erlöse. Das "Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausaus-gaben 1996" hat eine Kostendämpfung dadurch zu erreichen versucht, dass es den Gesamtbetrag der dem Krankenhaus zustehenden Erlöse begrenzt hat auf das für das Jahr 1995 zwischen den Pflegesatzparteien vereinbarte Budget verbunden mit einer linearen Anhebung entsprechend der Lohnsteigerung der Angestellten im öffentlichen Dienst. Im Streit ist, ob der Berechnung das Budget von 1995 auch dann unverändert zugrunde zu legen ist, wenn Krankenhaus und Krankenversicherungen bei seiner Vereinbarung von falschen Annahmen zur Lohnentwicklung ausgegangen sind, oder ob in einem solchen Fall eine sog. Basiskorrektur zu erfolgen hat. Da die Lohnabschlüsse 1995 weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren, würde dies empfindliche Einbußen für die Krankenhäuser bedeuten. Die Vorinstanzen haben die Korrektur abgelehnt.