Verfahrensinformation

Der Kläger, der als privater Unternehmer Krankentransporte durchführt, wendet sich gegen eine Nebenbestimmung zur Krankentransportgenehmigung; sie verpflichtet ihn, Beförderungsaufträge nur entgegen zu nehmen, wenn die nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Baden-Württemberg (RDG) vorgesehene Rettungsleitstelle sie vermittelt hat. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat sie abgewiesen und die Revision mit der Begründung zugelassen, die Verfassungsgemäßheit der die Nebenbestimmung fordernden Vorschrift des § 20 Abs. 2 Nr. 3 RDG bedürfe der Klärung.