Verfahrensinformation
Das Land Berlin begehrt die Zuordnung eines mit einem Bunker bebauten Grundstücks, das mindestens seit 1923 im Eigentum des Landes Preußen gestanden hatte und 1963 zu Volkseigentum der ehemaligen DDR in der Rechtsträgerschaft des Verteidigungsministeriums erklärt worden war. Der Kläger meint, die auf dem Gebiet des ehemaligen Landes Preußen gebildeten Länder seien dessen Rechtsnachfolger; die beklagte Bundesrepublik Deutschland bestreitet das.