Verfahrensinformation

Der Kläger verlangt die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung seiner Eltern. Die verstorbene Mutter (deren Erbe er gemeinsam mit zwei Geschwistern ist) war zusammen mit dem Vater Eigentümer eines 79 ha großen Hofes. Der Vater wurde wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft 1945 verhaftet und kam im NKWD-Lager um. Der Hof wurde von den Behörden der damaligen Provinzialregierung Brandenburg 1946 insgesamt unter Berufung auf den SMAD-Befehl 124 enteignet. Mit Bescheinigung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 11. August 1995 wurde der Vater nach den "§§ 3 und 5 des Russischen Gesetzes über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien (RSFR)" rehabilitiert. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Betroffene von politischen Verfolgungsmaßnahmen aufgrund des SMAD-Befehls 124 während der sowjetischen Besatzungszeit Anspruch auf Rehabilitierung haben können, wenn durch einen russischen Rehabilitierungsbescheid festgestellt worden ist, dass der Betroffene zu Unrecht als aktiver Nationalsozialist und als Kriegsverbrecher verfolgt wurde.


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Der Kläger verlangt die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung seiner Eltern. Die verstorbene Mutter (deren Erbe er gemeinsam mit zwei Geschwistern ist) war zusammen mit dem Vater Eigentümer eines 79 ha großen Hofes. Der Vater wurde wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft 1945 verhaftet und kam im NKWD-Lager um. Der Hof wurde von den Behörden der damaligen Provinzialregierung Brandenburg 1946 insgesamt unter Berufung auf den SMAD-Befehl 124 enteignet. Mit Bescheinigung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 11. August 1995 wurde der Vater nach den "§§ 3 und 5 des Russischen Gesetzes über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien (RSFR)" rehabilitiert. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Betroffene von politischen Verfolgungsmaßnahmen aufgrund des SMAD-Befehls 124 während der sowjetischen Besatzungszeit Anspruch auf Rehabilitierung haben können, wenn durch einen russischen Rehabilitierungsbescheid festgestellt worden ist, dass der Betroffene zu Unrecht als aktiver Nationalsozialist und als Kriegsverbrecher verfolgt wurde.