Verfahrensinformation

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision wirft die Frage auf, ob ein durch Versorgungsausgleich bei Ehescheidung erzielter Rentenanspruch auf das nach § 61 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG wiederaufgelebte Witwengeld nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG anzurechnen ist.


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Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision wirft die Frage auf, ob ein durch Versorgungsausgleich bei Ehescheidung erzielter Rentenanspruch auf das nach § 61 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG wiederaufgelebte Witwengeld nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG anzurechnen ist.