Verfahrensinformation
Der Kläger, Amtsrat in einem Bundesministerium, war bis 1990 als Offizier der Grenztruppen der ehemaligen DDR in militärischen und zivilen Dienststellen als Sachbearbeiter für Besoldungsangelegenheiten eingesetzt. Er wendet sich dagegen, dass nach dem Bundesbesoldungsgesetz Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDR bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters und damit bei der Bemessung der Dienstbezüge nicht berücksichtigt werden.