Verfahrensinformation

Der Kläger war als Truppenarzt der Bundesluftwaffe von 1986 bis 1989 in Portugal tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die ärztliche Betreuung von Familienangehörigen, Beamten und zivilen Mitarbeitern; für die Untersuchung und Behandlung von Patienten, die privat versichert oder Selbstzahler waren, stand ihm das Recht auf Eigenliquidation zu. Die gegen die Aufhebung des Liquidationsrechts ab Dezember 1986 erhobene Klage hatte Erfolg. Die Klage auf Ersatz des durch die rechtswidrige Aufhebung des Liquidationsrechts entstandenen Schadens in Höhe von ca. 45.000 DM hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Im Revisionsverfahren geht es ausschließlich um diesen Schadensersatzanspruch.