Verfahrensinformation

Der Kläger ist Polizeibeamter. Er nahm 2004/2005 an der Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina teil. Aufgrund der Belastungen und Erschwernisse, denen die teilnehmenden Beamten bei genereller Betrachtungsweise ausgesetzt waren, erhielten sie den Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 3 zusätzlich zur Regelbesoldung. Der Kläger hält den höheren Zuschlag der Stufe 4 für gerechtfertigt. Die Klage hatte in der Berufungsinstanz Erfolg.


Im Revisionsverfahren stellen sich dieselben Rechtsfragen wie im Parallelverfahren - BVerwG 2 C 33.08 -.