Verfahrensinformation

Der Kläger begehrt Ausgleichsbezüge nach § 11 a SVG, obwohl er nach seinem Ausscheiden als Soldat auf Zeit der Bundeswehr nicht unmittelbar in ein Beamtenverhältnis eingetreten ist. Vielmehr absolvierte er ein in dem betreffenden Bundesland obligatorisches praktisches Einführungsjahr der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.


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Der Kläger begehrt Ausgleichsbezüge nach § 11 a SVG, obwohl er nach seinem Ausscheiden als Soldat auf Zeit der Bundeswehr nicht unmittelbar in ein Beamtenverhältnis eingetreten ist. Vielmehr absolvierte er ein in dem betreffenden Bundesland obligatorisches praktisches Einführungsjahr der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.