Verfahrensinformation

Der Kläger, der als Oberregierungsrat im Dienst des beklagten Bundesministers der Verteidigung und bis 1999 an eine Einrichtung der NATO entsandt war, begehrt Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung. Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil nach seiner Auffassung die Auslegung der Vorschriften über die Beförderung entsandter Beamter grundsätzlich klärungsbedürftig ist.


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Der Kläger, der als Oberregierungsrat im Dienst des beklagten Bundesministers der Verteidigung und bis 1999 an eine Einrichtung der NATO entsandt war, begehrt Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung. Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil nach seiner Auffassung die Auslegung der Vorschriften über die Beförderung entsandter Beamter grundsätzlich klärungsbedürftig ist.