Verfahrensinformation

Nach einer 1999 eingeführten und bis Ende 2001 geltenden Vorschrift des Landes Niedersachsen mussten sich Beamte an den Kosten gesondert berechneter ärztlicher Wahlleistung und an den Mehrkosten eines Zweibettzimmers bei stationärer Behandlung mit einer Eigenleistung beteiligen, die ihren Anspruch auf Beihilfe senkte. Das Bundesverwaltungsgericht wird zu entscheiden haben, ob diese Eigenbeteiligung gegen höherangiges Recht verstößt.