Verfahrensinformation

Der Kläger war als Polizeibeamter im März 2000 Mitglied des multinationalen Polizeikontingents der UN im Kosovo. Von der UN erhielt er ein Tagegeld in Höhe von 95 US Dollar. Dieses Tagegeld wurde zu einem Teil auf den Auslandsverwendungszuschlag angerechnet, der dem Kläger für den Auslandseinsatz zustand. Der Klage auf ungekürzte Zahlung des Zuschlages hat das Berufungsgericht teilweise stattgegeben.


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Der Kläger war als Polizeibeamter im März 2000 Mitglied des multinationalen Polizeikontingents der UN im Kosovo. Von der UN erhielt er ein Tagegeld in Höhe von 95 US Dollar. Dieses Tagegeld wurde zu einem Teil auf den Auslandsverwendungszuschlag angerechnet, der dem Kläger für den Auslandseinsatz zustand. Der Klage auf ungekürzte Zahlung des Zuschlages hat das Berufungsgericht teilweise stattgegeben.